Wichtiges auf einen Blick
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- 17.11.2011
Kasseler Erklärung der beiden Beiräte
weiterlesen - 14.10.2011
Online-Handbuch „Inklusion als Menschenrecht“
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- 21.09.2011
Kongress Rheinsberg III: Programm und Online-Anmeldeformular jetzt verfügbar - 23.08.2011
Das Recht auf gesundheitliche Versorgung ist ein Menschenrecht!
weiterlesen - 23.08.2011
Versicherungen und Vorsorge für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Angehörigen
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Beiräte
Wir SCHLIEßEN die Kette
Beirat für Menschen mit Behinderung und/oder psychischer Erkrankung
E-Mail: beirat-mmb@beb-ev.de
Informationen
Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung Band 1
25.02.2009
in leichter Sprache und mit bildlichen Erklärungen für alle Werkstatträte, die dem BeB angehören
Die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung gilt seit dem 1. Juli 2004 und enthält verbindliche Aussagen für die Mitbestimmung und Mitwirkung von Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen. Diese Verordnung ist wichtig für alle behinderten und nicht behinderten Personen in den Diakonischen Werkstätten, weil die Mitbestimmung und die Mitwirkung neue Aufgaben mit sich bringt und neue Anforderungen an den Werkstattrat stellt.
Der Arbeitsausschuss Heim- und Werkstatträte des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe hat diese Arbeitshilfen zur Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung entwickelt. Wir danken dem Netzwerk Mensch zuerst für die aktive Unterstützung dieses Vorhaben. Wir hoffen, dass durch diese Erläuterungen in leichter Sprache Werkstatträte ihre Rechte und Pflichten bei der Mitbestimmung und der Mitwirkung in den Werkstätten für behinderte Menschen
besser wahrnehmen können.
Die Arbeitshilfen sind nicht nur für Werkstatträte gedacht, sondern sollen auch als Hilfe für eine gute Zusammenarbeit zwischen Werkstattrat und Werkstattleitung dienen. Nur gemeinsam kann man eine erfolgreiche Umsetzung der Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung erreichen.
Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung in leichter Sprache
(PDF-Datei, 1,3 MB)
Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung Band 2: Wahlen
25.11.2009
in leichter Sprache und mit bildlichen Erklärungen für alle Werkstatträte, die dem BeB angehören
Die Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung gilt seit dem 1. Juli 2004 und enthält verbindliche Aussagen für die Mitbestimmung und Mitwirkung von Beschäftigten in den Werkstätten für behinderte Menschen. Diese Verordnung ist wichtig für alle behinderten und nicht behinderten Personen in den Diakonischen Werkstätten, weil die Mitbestimmung und die Mitwirkung neue Aufgaben mit sich bringt und neue Anforderungen an den Werkstattrat stellt.
Der Arbeitsausschuss Heim- und Werkstatträte des Bundesverbandes evangelische Behindertenhilfe hat diese Arbeitshilfen zur Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung entwickelt. Wir danken dem Netzwerk Mensch zuerst für die aktive Unterstützung dieses Vorhaben. Wir hoffen, dass durch diese Erläuterungen in leichter Sprache Werkstatträte ihre Rechte und Pflichten bei der Mitbestimmung und der Mitwirkung in den Werkstätten für behinderte Menschen besser wahrnehmen können.
Die Arbeitshilfen sind nicht nur für Werkstatträte gedacht, sondern sollen auch als Hilfe für eine gute Zusammenarbeit zwischen Werkstattrat und Werkstattleitung dienen. Nur gemeinsam kann man eine erfolgreiche Umsetzung der Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung erreichen.
Der Arbeitsausschuss Heim und Werkstatträte
Diakonie-Werkstättenmitwirkungsverordnung Band 2 in leichter Sprache
(PDF-Datei, 2,4 MB)

